Bestattungsinstitut Schreiner

Rat und Hilfe im Trauerfall - Erledigung aller Formalitäten

Bestattungen, Überführungen, Grabherstellungen, Bestattungsvorsorge und mehr...

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Kostenlose Beratung zum Thema Vorsorge und Bestattungsvorsorgevertrag

Kostenlos und unverbindlich beraten wir Sie im Vorsorgegespräch zu allen Möglichkeiten rund um die Bestattungsvorsorge. Wir informieren Sie darüber welche finanziellen und organisatorischen Aufgaben auf Ihre bestattungspflichtigen Angehörigen zukommen. Anschließend erfahren Sie, wie Sie selbst rechtzeitig und eigenverantwortlich vorsorgen können.

Sollten Sie bereits eine genaue Vorstellung haben, wie Ihr persönlicher Abschied einmal aussieht und dass ihre Wünsche sowohl inhaltlich wie auch finanziell abgesichert sind. Zuverlässig erstellen wir mit Ihnen eine komplette Vorsorgeplanung in Form eines Bestattungsvorsorgevertrages mit detaillierte Formulierung. Dieser beinhaltet die Bestattungsart, den Bestattungsort, Sarg und/oder Urne, Trauerfloristik, -feier, -anzeige, Sterbebilder und die benannte Vertrauensperson.

Die Beratung kann je nach Wunsch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zuhause stattfinden. Nach dem gemeinsamen Gespräch können Sie in Ruhe darüber nachdenken und wieder auf uns zukommen, sobald Sie Ihre Wünsche verbindlich regeln möchten.


Für die Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten gibt es gute Gründe

  • Selbstbestimmung – Sie können im Voraus Ihre persönlichen Wünsche festlegen, die anfallenden Kosten begleichen und sicher sein, dass für Ihren Abschied bereits alles geregelt ist.
  • Fürsorge und Entlastung für die Angehörigen – in Zeiten der Trauer ersparen Sie Ihren bestattungspflichtigen Angehörigen schwierige organisatorische Entscheidungen und finanzielle Belastungen.
  • Absicherung persönlicher Wünsche – Alleinstehende überlassen ihre Bestattung nur ungern anonymen Behörden, deshalb ist die Vorsorge für sie besonders wichtig.

Zusätzliche Informationen zur Vorsorge

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen steigt die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen im Trauerfall kontinuierlich an. Bestehende Vorsorgeverträge, die noch das gesetzliche Sterbegeld in der Finanzierung beinhalten, sollten auf jeden Fall angepasst werden.